Ihre neue Basisrente - maßgeschneidert!

Seit 2005 gibt es eine interessante und individuelle Möglichkeit, für´s Alter vorzusorgen und dabei gleichzeitig Steuern zu sparen - die Basisrente!

Aktuelles (Basisrente)

Nicht nur für Angestellte, sondern auch für Selbständige und Freiberufler stellt die Basis- oder Rürup-Rente eine besonders flexible Möglichkeit dar, eine hohe und unmittelbare Steuerersparnis mit Altersvorsorgebeiträgen zu erzielen. Denn Beiträge zu einer Basisrente sind bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Jahr (bei zusammen veranlagten Ehegatten 40.000 Euro) als Sonderausgaben abzugsfähig.

In 2012 können 74 Prozent der Vorsorgebeiträge im Rahmen der geltenden Übergangsregelung von der Steuer abgesetzt werden (bei einem Single, der die Beitragshöhe von 20.000 Euro ausschöpft also maximal 14.800 Euro, bei Verheirateten 29.600 Euro). Dieser Prozentsatz erhöht sich jährlich um zwei Prozentpunkte, sodass ab 2025 dann 100 Prozent der Beiträge vom zu versteuerten Einkommen abgezogen werden. 

Die Rahmenbedingungen: besondere Vorteile für Selbständige und Freiberufler

Einer der größten Vorteile der Basisrente ist jedoch die große Flexibilität in der Beitragszahlung beim Aufbau Ihrer Zukunftssicherung. In der Regel bilden monatliche Zahlungen den Grundstock Ihrer Basisrente. Sie können jedoch jedes Jahr neu entscheiden, ob Sie mit zusätzlichen Einmalbeiträgen Ihre späteren Rentenansprüche erhöhen und gleichzeitig Ihre Steuerlast im betreffenden Jahr noch weiter senken wollen.

Die Basisrente gibt es in verschiedenen Varianten – von klassischen Formen mit sicherer Verzinsung und hohen Garantien bis hin zu renditeorientierten Investment-Lösungen. Auch Bausteine zum Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz können gewählt werden. Der Vorteil: auch diese Beiträge können Sie dann von der Steuer absetzen.

Der steuerlich absetzbare Gesamtrahmen gilt für die Beiträge zur Basisrente, für Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und für Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken. DRV-Beiträge oder Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken redu-zieren somit das Volumen, das für Basisrenten-Beiträge genutzt werden kann. Damit ist die Basisrente besonders für Freiberufler und Selbstständige interessant, die keine Pflichtbeiträge an die DRV oder an ein Versorgungswerk zahlen. Sie können den Förderrahmen des Gesetzgebers für Ihre Basisrenten-Beiträge in vollem Umfang nutzen.

Zusatz-Plus für rentennahe Jahrgänge

Rentennahe Jahrgänge haben einen weiteren Steuervorteil: in der Regel ist der durchschnittliche abzugsfähige Sonderausgabenbetrag höher als der zu versteuernde Anteil zum Renteneintritt. Ein 62-jähriger, der in 2012 einen Basisrenten-Vertrag macht, kann 74% des Beitrages steuerlich geltend machen, muss bei einer Sofortrente jedoch nur 64% der Rente versteuern.

Im persönlichen Gespräch erfahren Sie

  • wie Sie die Möglichkeiten einer Basisrente für Ihre Altersvorsorge optimal nutzen
  • welche steuerlichen Vorteile die Basisrente für Sie im Rentenbezug bereithält und
  • wie Sie noch in diesem Jahr mit einer Basisrente Ihre Steuerlast reduzieren können.

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Lassen Sie Maß nehmen!

Als unabhängiger Partner analysieren wir Ihre aktuelle Versorgungssituation und finden für Sie die geeigneten Anbieter für Ihre Basisrente.

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