Da schauen wir genau hin: Ihre Existenzsicherung.
Für die meisten Menschen ist ein regelmäßiges Arbeitseinkommen die Basis ihrer Existenz. Haben Sie sich in diesem Zusammenhang schon einmal die Frage gestellt woher Sie Ihr regelmäßiges Einkommen beziehen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind Ihrem Beruf nachzugehen?
Gesetzlich Versicherten bietet die gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) seit ihrer Reformierung im Jahr 2001 nur noch eine Grundabsicherung. Nur Personen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, erhalten noch die frühere staatliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, welche ebenfalls unter dem Niveau des Versicherungsschutzes einer privaten Berufsunfähigkeitsrente liegt (Stichwort "Abstrakte Verweisung"). Für Personen, die nach diesem Stichtag geboren sind wurde die Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft und durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt, die jedoch deutliche Einschnitte gegenüber dem „alten Modell“ aufweist.
Dabei wird die volle Höhe der staatlichen Erwerbsminderungsrente erst erreicht, wenn der gesetzlich Versicherte weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann. Bei einer Arbeitsfähigkeit von drei bis sechs Stunden täglich wird lediglich die halbe Rente ausgezahlt, bei mehr als sechs Stunden wird die Rente nicht bewilligt. Zudem wird nicht mehr berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal welche berufliche Qualifikation bisher erreicht wurde. Deshalb wurde auch der Begriff „berufsunfähig“ durch „erwerbsgemindert“ ersetzt.
Viel dramatischer sind jedoch die finanziellen Konsequenzen: selbst wenn eine volle Erwerbsminderung festgestellt wird, beträgt die Rente bei einem unter-60-jährigen und einem durchschnittlichen Verdienst zwischen 24 und 38 Prozent (bei 25 bzw. 40 Versicherungsjahren) des letzten Bruttoeinkommens! Könnten Sie davon leben?
Für Sie stellt eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bereits als Single ein existentielles Risiko dar. Es vergrößert sich noch, wenn Sie mit Ihrem Einkommen wesentlich zum Lebensunterhalt Ihrer Familie beitragen, weil dann auch Ihr Partner und Ihre Kinder unmittelbar betroffen sind.
Wie hoch Ihre Rente im Falle einer Erwerbsminderung tatsächlich ist, hängt von Ihrem Versicherungsverlauf ab. Haben Sie bisher die 60-monatige Wartezeit der deutschen Rentenversicherung noch nicht erfüllt – dies trifft besonders auf Berufsanfänger und Selbständige zu – dürfen Sie (bis auf wenige Ausnahmefälle) noch keine Ansprüche auf Leistungen aus der deutschen Rentenversicherung geltend machen. Iin diesem Fall droht Ihnen sogar im Falle der Erwerbsminderung der vollständige Verlust Ihres Einkommens.
Heute scheidet bereits jeder zweite Erwerbstätige schon vor Erreichen der Altersgrenze wegen Krankheit oder Unfall aus dem Berufsleben aus. Aber nur jeder zehnte Berufsunfähige ist Opfer eines Unfalls, in den übrigen neun Fällen liegt eine Krankheit zugrunde. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört deshalb zu den existentiell wichtigsten Versicherungen.
Damit Sie auch den richtigen Versicherungsschutz bekommen ermitteln wir Ihre bestehende Versorgungslücke und ermitteln auf Basis unserer regelmäßig durchgeführten MArktausschreibung (17 Auswahlkriterien!) den für Sie geeigneten Top-BU-Versicherer. Sie erhalten also ein maßgeschneidertes Versorgungskonzept.