Ein unverzichtbarer Bestandteil Ihrer persönlichen Zukunftsplanung
Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Alterversorgung umzuwandeln und so die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung für sich zu nutzen.
Viele Unternehmen bieten Ihren Mitarbeitern die betriebliche Altersversorgung auch als attraktive zusätzliche Arbeitgeberleistung an. Sie ist nicht nur ein geeignetes Instrument zur Mitarbeitermotivation, sondern dient auch der Bindung von qualifizierten und bewährten Mitarbeitern an das Unternehmen.
Für die Einrichtung und Abwicklung einer betrieblichen Altersversorgung in Deutschland stehen Arbeitgebern und Arbeitnehmern fünf verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Alle fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung stehen grundsätzlich für eine arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung zur Verfügung.
Bei der arbeitnehmerfinanzierten Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer dabei auf einen Teil seiner künftigen (noch nicht erdienten) Barbezüge und erhält als Gegenleistung einen Anspruch auf die Altersversorgung. Durch die Entgeltumwandlung (den Gehaltsverzicht) wird eine direkte Steuerentlastung erreicht. Über diese Steuerentlastung beteiligt sich der Staat direkt am Aufbau der Versorgung.
Das jüngst verabschiedete Altersvermögensgesetz bedeutet für alle Erwerbstätigen in Zukunft weitere Rentenkürzungen und größere Versorgungslücken. Deshalb kommt der betrieblichen Altersvorsorge (zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Eigenvorsorge) eine besondere sozialpolitische Bedeutung zu.
Nicht zuletzt deshalb hat der Gesetzgeber die betriebliche Altersversorgung mit den Regelungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) sowie flankierenden steuerlichen Maßnahmen gestärkt und mit dem System der sozialen Alterssicherung von Arbeitnehmern fest verbunden.
Durch die Rentenreform und den damit verbundenen Neuerungen des Betriebsrentengesetzes fördert der Staat die betriebliche Altersversorgung nun insgesamt mit drei verschiedenen Optionen:
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