Die Direktversicherung

Die beliebteste Möglichkeit, um die Altersversorgung unbürokratisch und mit geringem Nettoaufwand aufzubauen.


Funktionsweise und Vorteile

  • Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Direktversicherung für den Arbeitnehmer ab. Dabei wird eine Vereinbarung getroffen, dass ein Teil des Entgeltanspruches in einen Beitrag zur Direktversicherung umgewandelt wird.
  • Die Beiträge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Hinzu kommt ggf. ein steuerfreie Betrag von max. 1.800 €.
  • Einbindung der vermögenswirksamen Leistungen möglich
  • Die eingezahlten Beiträge sind Hartz IV sicher und bei einer Insolvenz (sowohl des Arbeitgebers (unverfallbare Anwartschaften) und des Arbeitnehmers) geschützt.
  • Zum Rentenbeginn hat der Mitarbeiter die Wahl zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung oder eine einmaligen Kapitalabfindung. Erst die Leistungen werden mit dem in der Regel deutlich geringeren Steuersatz im Alter versteuert und ggf. in der gesetzlichen Krankenversicherung „verbeitragt“.
  • Minimaler Verwaltungsaufwand für die Personalabteilung
  • Unkomplizierte Handhabung
  • Ersparnis bei Sozialabgaben möglich
  • Möglichkeit der Mitgabe des Vertrages bei vorzeitigem Ausscheiden
  • Keine Bilanzberührung

Andere Durchführungswege
der betrieblichen Altersversorgung

bAV im Überblick

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