Private Haftpflichtversicherungen

Briefträger vom Hund gebissen? Stereoanlage des Freundes beschädigt? Fußgänger mit dem Fahrrad angefahren?  Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen und den Geschädigten angemessen entschädigen.


Denn im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt es: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Dieses Risiko kann existenzbedrohend sein, denn als Verursacher haften Sie lebenslang und in unbegrenzter Höhe - mit Ihrem gesamten Vermögen. Mit Haus und Grundbesitz, Ihrem Bankguthaben, Ihrem Einkommen, sogar auf einen Lottogewinn oder eine spätere Erbschaft kann zugegriffen werden.

Die Haftpflichtversicherung hilft Ihnen, berechtigte Schadensersatzansprüche zu befriedigen und bietet darüber hinaus Rechtsschutz bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Für jeden Bereich Ihres Privatlebens gibt es den geeigneten Versicherungsschutz:

Kfz-Haftpflichversicherung

Informationen finden Sie im Bereich Kfz-Versicherungen.

Private Haftpflichtversicherung

Wenn Sie anderen Schaden zufügen, müssen Sie diesen ersetzen. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen. Wenn es sein muss, ein Leben lang. So will es das Gesetz. Damit dies für Sie nicht zur persönlichen Katastrophe wird, gibt es die Private Haftpflichtversicherung. Diese tritt für Sie ein und übernimmt die Kosten zur Wiedergutmachung des von Ihnen verursachten Schadens.

Wenn unberechtigte oder zu hohe Schadenersatzforderungen an Sie gestellt werden, Sie also nicht oder nur eingeschränkt haften müssen, setzt der Versicherer Ihr Recht für Sie durch und wehrt diese Forderungen für Sie kostenfrei ab.

Mit der "ProfiLine Privat"- Haftpflichtversicherung haben wir für Sie ein besonderes Konzept entwickelt, in dem viele sinnvolle Erweiterungen der Standard-Bedingungen der Versicherer beitragsfrei enthalten sind. Die >"ProfiLine Privat"-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen darüber hinaus eine Vielzahl verbesserter Vertragsbedingungen. Weitere Informationen finden Sie >hier.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Selbstgenutzte Wohnungen und Einfamilienhäuser sind über die Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert. Vermietetes Eigentum muss durch eine spezielle Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken haften, wenn jemand zu Schaden kommt, weil der Besitz nicht gefahrenfrei und verkehrssicher war. Dieses Risiko deckt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ab. Versichert sind sämtliche Personen- und Sachschäden, die zum Beispiel durch

  • vernachlässigte Streupflicht im Winter
  • bauliche Mängel infolge glatter Treppen, loser Teppichbeläge oder schlechter Beleuchtung
  • Bauarbeiten bis 50.000 Euro Bausumme (so wird vermieden, dass ein Hausbesitzer für jede Umbau- oder Reparaturarbeit eine Versicherung abschließen muss - nur bei höheren Baukosten ist eine separate Bauherrenhaftpflicht-Versicherung erforderlich)

verursacht werden. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe des Bruttojahresmiet- oder -pachtwertes oder nach der Anzahl der vermieteten Wohneinheiten.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Informationen finden Sie im Bereich Bauherrenversicherungen

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Versichert sind Sie und Ihre Familie als Halter eines Hundes oder eines Pferdes. Aber auch Ihr Freund, Verwandter oder Nachbar, der Ihr Tier gelegentlich aus Gefälligkeit betreut oder beaufsichtigt, ist dabei mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt für Hundehalter im In- und Ausland, weltweit. Der genaue Beitrag für Ihr Tier ergibt sich aus der jeweiligen Rasse und/oder Funktion (Hund, Pony, Turnierpferd).

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Versichert sind Sie als Inhaber eines Heizöl-, Benzin- oder Dieseltanks gegen Schadenersatzansprüche aus Schäden an Gewässern (Grundwasser, fließende oder stehende Gewässer, Brunnen) und aus Rettungskosten. Hiermit sind Maßnahmen gemeint, die erforderlich werden, um einen drohenden Gewässerschaden abzuwenden, zum Beispiel Ausheben, Abfahren, Ausbrennen von Erdreich). Wichtig: Für Gewässerschäden besteht nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine verschuldensunabhängige Haftung. Der Beitrag richtet sich nach dem Gesamtfassungsvermögen der Lageranlagen/Tanks. Man unterscheidet zwischen oberirdischen und unterirdischen Behältern, wobei ein Kellertank als oberirdische Anlage gilt.

Die Deckungssumme Ihrer Haftpflichtversicherung sollte möglichst hoch (mindestens 2 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden) gewählt werden, da Sie nach dem Gesetz unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen müssen.

Die "ProfiLine Privat" Haftpflichtversicherung

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Tel.: +49 (0)2102 / 86 66 -27