Kfz-Versicherungen

Es ist „der Deutschen liebstes Kind“. Da individuelle Mobilität in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert genießt, ist das eigene Auto sowohl aus dem Privat- und Freizeitbereich, als auch aus dem Berufsleben nicht mehr wegzudenken.


Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort in Deutschland ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Grundlage hierfür bildet das Pflichversicherungsgesetz (PflVG). Ausnahmen hiervon sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Deutlich wird die Verpflichtung bei der Zulassung eines Fahrzeuges. Das zuständige Straßenverkehrsamt fordert einen Nachweis zum bestehenden Versicherungsschutz in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB).

Hier finden Sie ausführliche Informationen zur >Kfz-Haftpflichtversicherung.

Damit Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen, den eigenen Geldbeutel nicht belasten, gibt es die Möglichkeit, ergänzend eine >Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkaskoversicheurng) abzuschließen.

Zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten

Zur Abrundung der Leistungen einer Kraftfahrtversicherung bieten deutsche Versicherer sinnvolle Ergänzungen des Versicherungsschutzes an:

Kundenlogin | Servicecenter

Ihr Ansprechpartner

Tel.: +49 (0)2102 / 86 66 -29