Wer im Ausland unverschuldet in einen Schaden verwickelt wird hat oft erhebliche Schwierigkeiten, seine berechtigten Ersatzansprüche beim ausländischen Verursacher oder dessen Versicherer durchzusetzen.
Sprachliche Probleme und unbekannte Rechtsverhältnisse führen schnell zu zermürbenden und langwierigen Auseinandersetzungen zur Erstattung der entstandenen Schäden. Auch muss im Ausland teils mit erheblich geringeren Leistungen bei Personen- und Sachschäden als in Deutschland gerechnet werden. Sei es, weil die im Ausland vereinbarten Versicherungssummen zu gering sind oder bestimmte Kosten wie Mietwagen, Nutzungsausfall oder Anwaltsgebühren grundsätzlich nicht erstattet werden.
Über den Auslandsschadenschutz lassen sich diese Problemfelder umgehen. Ersetz werden eigene Personen- und Sachschäden so, als ob der ausländische Unfallverursacher ebenfalls bei Ihrem deutschen Versicherer haftpflichtversichert wäre. Die Schadenregulierung erfolgt nach deutschem Recht und deutschen Standards. Die Schadenersatzansprüche werden beim eigenen Versicherer geltend gemacht!
Versichert sind alle berechtigten Fahrzeuginsassen, der Halter und der Eigentümer des Fahrzeugs. Es gelten die vereinbarten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Es gibt keine Selbstbeteiligung und ein Schaden führt nicht zur Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabattes.