Wer an Pflege denkt, assoziiert automatisch hilfsbedürftige ältere Menschen. Dass dies jedoch ein Trugschluss ist, zeigen zahlreiche Pflegefälle auch in jungen Jahren. Denn Schicksalsschläge halten sich nicht an Altersangaben.
Umso wichtiger ist es, sich in jungen Jahren dieses Themas anzunehmen. Wer früh vorsorgt, senkt das finanzielle Risiko für sich und seine Angehörigen erheblich ab.
Die Pflegeversicherung gibt es in Form der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung. Nach dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ müssen sich gesetzlich Krankenversicherte in der sozialen und privat Krankenversicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung für den Pflegefall absichern.
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung allein reichen jedoch oft nicht aus, um die durch die Pflegebedürftigkeit tatsächlich verursachten Kosten zu finanzieren. Die Pflegeversicherung leistet nur für einen Teil der Pflegekosten. Beispielsweise werden die Kosten der Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten) sowie bessere Komfortleistungen bei stationärer Pflege von der Pflegepflichtversicherung nur teilweise oder gar nicht übernommen.
Diese Kosten sind dann vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Wenn das Einkommen als (Früh-)rentner nicht ausreicht, muss zunächst das eigene Vermögen bis auf einen Schutzbetrag aufgebraucht werden. Ist der Pflegebedürftige dann nicht mehr in der Lage, selbst für seine Pflegekosten aufzukommen - was bei monatlichen Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro in der Regel schnell der Fall ist - müssen die Angehörigen für die Begleichung der Pflegekosten aufkommen.
Um die Versorgungslücke in der Pflegeversicherung zu schließen, empfehlen wir Ihnen als Zusatz eine Pflegezusatzversicherung in Form der Pflegetagegeldversicherung oder der Pflegekostenversicherung. Diese Police stockt die Leistungen der Pflichtversicherung sinnvoll auf. Ein 30-jähriger Mann würde z.B. für einen monatlichen Beitrag von 8,80 Euro Leistungen bis zu 1500 Euro pro Monat erhalten.
Die freiwillige Pflegezusatzversicherung ist auch unter steuerlichen Gesichtspunkten attraktiv. Den Geburtsjahrgängen ab 1958 steht ein zusätzlicher Freibetrag im Rahmen der Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen zu, und zwar 184 Euro pro Person im Jahr. Bis zu dieser Summe können Prämien für eine freiwillige Pflegezusatzversicherung voll vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
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