Die Pensionskasse

Lebenslange Rente oder einmalige Kapitalabfindung?

Die Pensionskasse lässt Ihnen die Wahl.


Funktionsweise und Vorteile

Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Sie bietet die Möglichkeit zum Vertragsablauf zwischen einer einmaligen Kapitalabfindung und einer lebenslangen Rentenzahlung zu wählen. Im Todesfall vor Rentenbeginn wird eine lebenslange Rente, die aus der Summe der eingezahlten Beiträge für die Altersversorgung zuzüglich der Überschussbeteiligung gebildet wird, an den Bezugsberechtigten gezahlt. Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn, so wird für die Bildung der lebenslangen Rente an den Bezugsberechtigten ein Garantiekapital z.B. in Höhe der 10-fachen jährlichen, garantierten Rente abzüglich bereits gezahlter, garantierter Renten herangezogen.

Die Beiträge zur Pensionskasse bleiben bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. In 2012 können  somit 224,00 € im Monat  steuerfrei angespart werden. Zusätzlich sind die Beträge sozialversicherungsfrei. Die Versorgungsleistungen sind erst im Alter zu versteuern. Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen vor Rentenbeginn kann der Vertrag beitragsfrei gestellt, u. U. auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder privat weitergeführt werden.

Andere Durchführungswege
der betrieblichen Altersversorgung

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