Private Lebens- und Rentenversicherungen

Solide Ergänzungen für Ihre Altersvorsorge


Private Lebens- und Rentenversicherung

 

 

Die private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist das zentrale Vorsorgeinstrument in der privaten Altersvorsorge (so genannte "dritte Schicht"). Sie bietet ebenfalls eine garantierte lebenslange Rentenleistung (ebenso wie die Riester-Rente oder auch die Basisrente), ist jedoch sehr flexibel in ihren Gestaltungsmöglichkeiten.

Sie können zwischen einer klassischen oder einer fondsgebundenen Variante der Kapitalanlage Ihrer privaten Rentenversicherung wählen. Beiträge können in Form von regelmäßigen Zahlungen (aufgeschobene Rentenversicherung) oder als Einmalbeitrag geleistet werden. Auszahlungen können in folgenden Varianten erfolgen:

  • monaliche, lebenslange Rentenzahlung
  • monatliche, abgekürzte Rentenzahlung
  • einmalige Kapitalauszahlung

Mischformen sind ebenso möglich, wie Wahl zwischen einer konstanten oder steigenden monatlichen Rente.

Diese Flexibilität macht die private klassische oder fondsgebundene aufgeschobene Rentenversicherung vor allem für junge Leute interessant, die auf Veränderungen in Ihrer Lebenssituation reagieren müssen, sich aber dennoch über einen längeren Zeitraum mit vergleichsweise geringen monatlichen Beiträgen einen soliden Grundstock für ihre Altersversorgung aufbauen möchten.

Die Sofortrente ist hingegen das geeignete Produkt für ältere Menschen, die eine größere Summe einzahlen und diese dann als lebenslange und regelmäßige Rente ausgezahlt bekommen.

Die private Kapitallebensversicherung

Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) 2005 gibt es die steuerfreie Kapitalzahlung bei einer Lebensversicherung nur noch für Verträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden. Dennoch ist für Sie nicht alles verloren, denn unter bestimmten Voraussetzungen können Sie immer noch von steuerlichen Vorteilen profitieren.

Zur steuerlichen Behandlung von Rentenleistungen im Alter

Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes wurde gleichzeitig der generelle Übergang zur nachgelagerten Besteuerung eingeführt. Dies bedeutet, dass die Leistungen im Moment ihres Zuflusses der Besteuerung zu unterwerfen sind, also wenn Sie Ihre Rentenzahlung aus der privaten Rentenversicherung erhalten. In diesem Zusammenhang ist es gleichgültig, ob es sich dabei um die gesetzliche Rente, um eine Betriebsrente oder um Leistungen der kapitalgedeckten Basisrente handelt.

Erhalten Sie die Leistungen aus Ihrer privaten Rentenversicherung in Form von Rentenzahlungen, so unterliegen diese Rentenzahlungen der Steuer nur mit einem geringen Ertragsanteil. Gehen Sie zum Beispiel mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Rente, so haben Sie einen Ertragsanteil in Höhe von 22% mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Beziehen Sie ihre Rente hingegen erst mit 65 Jahren, so beträgt der Ertragsanteil 18%.

Sollten Sie sich die Leistung aus Ihrer Rentenversicherung als einmalige Kapitalsumme auszahlen lassen, so sind die Erträge steuerpflichtig. Der Ertrag ist dabei als Differenz aus der Ablaufleistung und den eingezahlten Beiträgen zu verstehen. Dieser ist dann nur zur Hälfte der Kapitalertragssteuer zu unterwerfen, so genanntes Halbeinkünfteverfahren, sofern Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren aufweist. Sollte eine dieser beiden Voraussetzungen nicht gegeben sein, so ist der ganze und nicht nur der halbe Ertrag zu versteuern.

 

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