Die Hinterbliebenenvorsorge: der unverzichtbare Schutz für Ihre Familie
Den Verlust eines geliebten Menschen kann niemand ersetzen. Der Tod eines Angehörigen bedeutet für die Familie eine große Veränderung der eigenen Lebensumstände. Nach einem Todesfall in der eigenen Familie hat man vieles zu regeln. Vor allem dann, wenn der „Ernährer“ der Familie stirbt, kommt in vielen Fällen noch die Sorge um die wirtschaftliche Existenz hinzu. Den Hinterbliebenen droht dann oftmals der Verlust des Unterhalts und der damit verbundenen Lebensqualität.
Die staatlichen Rentenversicherungsträger bieten mit verschiedenen Formen der Hinterbliebenenrente eine Grundsicherung. Dieser Leistungskatalog allein reicht jedoch in vielen Fällen allein nicht aus. Wie bei allen staatlichen Renten sind auch die Renten für Hinterbliebene,
an Mindestvoraussetzungen gebunden: so muss der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes die so genannte allgemeine Wartezeit (beträgt 60 Monate, in denen mindestens Pflichtbeiträge gezahlt worden sein müssen) erfüllt haben. Wie hoch die Hinterbliebenenrenten dann tatsächlich ausfallen, hängt davon ab, wie lange und in welcher Höhe zuvor Beiträge entrichtet worden sind.
Eine Risikolebensversicherung ist daher in vielen Fällen eine unverzichtbare Ergänzung. Sie gleicht Einkommensverluste aus, kann jedoch auch eine Erleichterung darstellen, wenn im Todesfall aus einer Risikolebensversicherung zum Beispiel die Baufinanzierung des Eigenheims bezahlt werden kann und so eine große Belastung des Haushaltsbudgets entfällt.