Ein attraktives Instrument zur Mitarbeiterbindung
und Senkung der Lohnnebenkosten
Die Rente der Deutschen Rentenversicherung wird nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Deshalb haben Arbeitnehmer seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Alterversorgung umzuwandeln und so die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung für sich zu nutzen.
Als Unternehmen zeigen Sie mit der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung für Ihre Mitarbeiter soziale Verantwortung. Gleichzeitig gewinnen bzw. binden Sie wesentlich leichter qualifizierte und bewährte Arbeitnehmer für /an Ihr Unternehmen. Zusätzlich können Sie die Lohnnebenkosten senken. Darüber hinaus können Sie als Unternehmer auch Ihre eigenen Versorgungslücken schließen und dabei Steuervorteile wahrnehmen.
Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat Anspruch darauf, Teile seines Entgeltes (max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze Deutsche Rentenversicherung West) in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine entsprechende Möglichkeit im Unternehmen anzubieten und kann den Mitarbeiter beim Aufbau der Altersversorgung zusätzlich durch Arbeitgeberleistungen unterstützen.
Bei der arbeitnehmerfinanzierten Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer dabei auf einen Teil seiner künftigen (noch nicht erdienten) Barbezüge und erhält als Gegenleistung einen Anspruch auf die Altersversorgung. Durch die Entgeltumwandlung (den Gehaltsverzicht) wird eine direkte Steuerentlastung erreicht. Über diese Steuerentlastung beteiligt sich der Staat direkt am Aufbau der Versorgung.
Bei 50 beschäftigten Mitarbeitern, die monatlich jeweils € 100 umwandeln, können Sie pro Jahr € 12.600,00 an Sozialabgaben sparen.
Ersparnis Sozialabgaben pro Mitarbeiter und Monat | Anzahl Mitarbeiter | Gesamtersparnis pro Jahr |
---|---|---|
21,00 € | 50 | 12.600,00 € |
Fazit: Je mehr Mitarbeiter, desto höher Ihre Sozialabgabenersparnis!
Für die Einrichtung und Abwicklung einer betrieblichen Altersversorgung in Deutschland stehen Arbeitgebern und Arbeitnehmern fünf verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Die Wahl des Durchführungsweges ist abhängig von der Situation des Unternehmens, des möglichen Tarifvertrages und der Struktur der Belegschaft.
Gerne erstellen wir für Sie auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Versorgungskonzept zur betrieblichen Altersversorgung.
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