BERATUNG FÜR INDUSTRIE UND GEWERBE 

Werkverkehrsversicherungen

Der Transport von Gütern, Waren und Werkzeugen stellt einen zentralen Bestandteil unseres Wirtschaftskreislaufs dar. Auf unseren Straßen werden täglich beträchtliche Werte transportiert, die automatisch den Risiken im Straßenverkehr ausgesetzt sind. Diese reichen von der Beschädigung oder Zerstörung durch Verkehrsmittelunfälle bis zum Diebstahl durch Dritte.

Sollen eigene oder fremde Güter, Waren oder Werkzeuge mit eigenen Fahrzeugen transportiert werden, ist es nach Abwägung von Kosten und Risiken häufig empfehlenswert, diese mit einer Werkverkehrsversicherung gegen die genannten Risiken zu versichern. Denn die Kraftfahrtfahrzeugkasko-Versicherung ersetzt lediglich Schäden am eigenen Fahrzeug, jedoch nicht an den geladenen Werten.

Versichert werden hierbei eigene und fremde Güter, Waren und Werkzeuge, für die der Versicherungsnehmer nachweislich die Gefahr trägt und die mit betriebseignen Fahrzeugen (auch Leasing-Fahrzeuge) befördert werden. Auch Reiselager und Musterkollektionen können bei Bedarf gesondert versichert werden. Die Versicherungssummen werden für jedes Fahrzeug abhängig vom Höchstwert der damit transportierten Ladung festgelegt. Dieser Höchstwert entspricht dabei dem üblichen Handelswert der Güter, bei Werkzeugen deren Neuwert.

Diese Schäden und Gefahren sind versichert:
Transportmittelunfall, das heißt Unfall des Kraftfahrzeuges, Unfall beim Be- und Entladen des Transportmittels, Zerplatzen der Reifen; zu starkes Bremsen, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Sturm/Hagel, Schnee, Elementarereignisse, Diebstahl oder Unterschlagung des ganzen KFZ oder ganzer Kolli, Einbruchdiebstahl in das allseitig fest verschlossene KFZ oder räuberischer Überfall; Vandalismus Versagen/Niederbrechen von Kühlaggregaten;

In unserem Sonderkonzept ist der Versicherungsschutz über die Standardbedingungen der Versicherer hinaus um folgende Bereiche erweitert:

  • Versicherungsschutz auch während der Nachtzeit zwischen 22.00 bis 06.00 Uhr
  • Versicherungsschutz auch bei einem über 3-stündigen Aufenthalt am Tage
  • Versicherungsschutz auch am Heimatort.

Eine ausführliche Liste der Highlights unseres Sonderkonzepts können Sie hier anfordern.

Erweiterter Geltungsbereich
Aufgrund des häufigen grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs gilt der Versicherungsschutz neben der Bundesrepublik Deutschland auch in Österreich, der Schweiz, Frankreich, Dänemark und den Beneluxländern. Bei Bedarf kann der Versicherungsschutz auch auf weitere Länder ausgedehnt werden.

Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Schadenereignisse aus Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, Kernenergie, sowie Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand.

Gerne beraten wir Sie bei Fragen zur Werkverkehrsversicherung persönlich und individuell.